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   BGH, 13.10.2020 - I ZR 29/19   

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https://dejure.org/2020,37758
BGH, 13.10.2020 - I ZR 29/19 (https://dejure.org/2020,37758)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2020 - I ZR 29/19 (https://dejure.org/2020,37758)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - I ZR 29/19 (https://dejure.org/2020,37758)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erheben von Einwendungen im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GKG § 66 Abs. 1 S. 1
    Erheben von Einwendungen im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.08.2017 - I ZB 7/17

    Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs (BGH)

    Auszug aus BGH, 13.10.2020 - I ZR 29/19
    Die zulässige, insbesondere statthafte (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG) Erinnerung der Klägerin, über die beim Bundesgerichtshof gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG grundsätzlich die Einzelrichterin entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - I ZB 7/17, juris Rn. 2 mwN), hat keinen Erfolg.

    Soweit sich die Klägerin gegen die Kostenbelastung durch die Kostenrechnung an sich wendet, insoweit ihre Rügen aus dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren teilweise wiederholt und insbesondere eine Verletzung von Art. 92 GG geltend macht, sind diese Einwände im Verfahren der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2017 - I ZB 7/17, juris Rn. 3 mwN).

  • BGH, 21.09.2020 - VIII ZB 37/20

    Auslegung der Eingabe als Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 13.10.2020 - I ZR 29/19
    Das Erinnerungsverfahren dient nicht dazu, eine vorangegangene Entscheidung im Hauptsacheverfahren - auch nicht die Kostenentscheidung - auf ihre Recht- oder Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - VIII ZB 37/20, juris Rn. 5).
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